Das deutsche Weinrecht sorgt für Transparenz zum Wohl des Ver­brauchers. Die "Erzeugerabfüllung" wird hier klar definiert. Der quali­tative Unterschied der "Erzeugerabfüllung" zum einfachen "Abfüller" ist folgender:

Erzeuger ist die Bezeichnung für einen Weinbaubetrieb, der im Sinne des Weingesetzes Trauben der eigenen Weinberge verarbeitet und daraus Wein produziert. Alle verwendeten Trauben müssen im selben Betrieb angebaut, gekeltert und zu Wein ausgebaut werden. Dazu zählen auch Winzergenossenschaften, die als Erzeugergemeinschaften anerkannt sind. Der Erzeuger muss aber nicht unbedingt identisch mit dem Abfüller sein. Ist dies aber (wie zumeist) der Fall, so darf auf dem Flaschen-Etikett der Hinweis Erzeugerabfüllung erscheinen.
Abfüller ist im Sinne des Weingesetzes ein Betrieb, der Weine in Flaschen oder andere Gebinde abfüllt und unter seinem Namen ver­marktet. Nach dem EU-Weinbezeichnungsrecht ist der Abfüller für den Inhalt bzw. das Produkt verantwortlich, auch wenn er nicht der Erzeuger ist. Der Name des Abfüllers und seine Firmenadresse muss auf dem Etikett erscheinen.
Abfüller, die von verschiedenen Winzern Rebensaft einsammeln und in Flaschen füllen, können diese also auch als "Haberschlachter" verkaufen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die guten Weine der hervorragenden Erzeuger in und um Haberschlacht. Es gibt daher auch einige Trittbrettfahrer, die sich die Traditionsmarke gerne auf das Etikett schreiben - wie der Wolf, der sich, wenn er Hunger hat, im Schafspelz präsentiert.
"Wir verkaufen schon immer Haberschlachter, seit wir den Weinhandel aufgemacht haben. Die Qualität ist sehr gut und der Preis stimmt. Wir achten sehr auf die Erzeugerabfüllung."
E. Weber, Weinhandel in Vogt