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Die Weingärtner Brackenheim haben sich selbst hohe Qualitätsverpflichtungen auferlegt. Die Erfolge auf den Weinprämierungen geben dem Konzept der Qualitätssicherung Recht. Ein Auszug der Selbstverpflichtungen:
Genaue Feststellung der Anlieferungsmenge und des Mostgewichtes nach Öchsle-Graden nur von speziell bevollmächtigten Personen.
Bei der Traubenanlieferung sind wahrheitsgemäße Angaben über Traubensorte und -herkunft zu machen.
Dem Lesegut dürfen keine fremden Stoffe beigefügt werden.
Es erfolgt eine absolut präzise Qualitäts- und Lagentrennung.
Die Kultivierung der Weinberge, insbesondere Anbaupläne, Rebsorte, Pflanzenerziehung, Reihenabstände, Rebschnitt, Traubenausdünnung und Pflanzenschutz, werden lückenlos dokumentiert und der Genossenschaft vorgelegt.
Es gilt die strikte Einhaltung der Leseordnung der WG.
Die Begehung der Weinberge ist der WG jederzeit gestattet.
Bei Zuwiderhandlung der beschlossenen Traubenanlieferungsbedingungen ist Strafe zu zahlen und die WG kann Schadensersatz fordern.
Die Qualitätsarbeit wird jährlich durch nach DIN ISO 9001:2000 geprüft. Außerdem erfüllen die Weingärtner Brackenheim alle Anforderungen des International Food Standards.
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